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ZTIW-02-2013

Lorem ipsum dolor sit amet 5 NEWSLETTER FÜR ZAHNTECHNISCHE MEISTERBETRIEBE DER INNUNGEN ARNSBERG UND MÜNSTER Zukunftssicherung, Information, Beratung : Die Zahntechniker-Innungen Westfalen 5 NEWSLETTER FÜR ZAHNTECHNISCHE MEISTERBETRIEBE DER INNUNGEN ARNSBERG UND MÜNSTER ZahnTechnikerInfo Westfalen ZDH veröffentlichtPositionspapierderGesundheitshandwerke Verstärkte Korruptionsbekämpfung Die Gesundheitshandwerke fordern weiterhin eine strikte Bekämpfung von Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen. Die Überarbeitung des § 128 SGB V im Rahmen des GKV- Versorgungs- strukturgesetzes war ein wichtiger Schritt dazu. Weitere konsequente gesetzliche Maßnahmen werden als zwingend erachtet. Leistungsgerechte Beteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Um den Einfluss in der Selbstverwaltung zu stärken, ist es notwendig, dass den Gesundheitshandwerken - z.B. als Mitglieder in vorbereitenden Ausschüssen - ein frühzeitiges Mitspracherecht eingeräumt wird. Das vor allem vor dem Hintergrund, dass die Hilfsmittel- richtlinien mittlerweile nicht nur mittelbar, sondern auch unmittelbar für die Gesundheits- handwerke gelten. Klarstellung im Kartellrecht für Leistungserbringerverbände und GKV Es bedarf einer gesetzlichen Klarstellung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), dass die Abstimmung von Leistungs- erbringerverbänden mit den jeweiligen Mitgliedern im Zusammenhang mit Verhandlungen von Versorgungsverträgen kartellrechtlich unbedenklich ist. Denn auch die Kassen können sich hinsichtlich der Vertrags- verhandlungen kartellrechtlich frei bewegen. Festbeträge müssen ausreichend, wirtschaftlich und auskömmlich kalkuliert sein Um auch zukünftig wirtschaftlich arbeiten zu können, bedarf es realistischer und ausreichend kalkulierter Festbeträge für Hilfsmittel. Der dahinterstehende Kalkulationsprozess muss transparent und fair vollzogen werden. Des Weiteren müssen Festbeträge schneller als bisher aufgrund von veränderten Markt- und Rechtssituationen angepasst werden. Einbeziehen von Festzuschusssystemen Festzuschüsse können für ausgewählte Hilfsmittel im GKV-Markt von Vorteil sein. Die Einführung von Festzuschüssen sorgt für eine finanzielle Entlastung des Gesundheitssystems und stärkt die Eigenverantwortung des Versicherten dort, wo es sinnvoll ist - z.B. bei altersbedingt eingesetzten Hilfsmitteln. Höherpositionierung durch Übertragung ärztlicher Leistungen auf die Gesundheitshandwerke Es ist angebracht, dass die Gesundheitshandwerke zukünftig vermehrt Aufgaben wahrnehmen, die heute noch ausschließlich Ärzten vorbehalten sind. Um der Unterversorgung besonders im ländlichen Raum zu begegnen, sollte die Übertragung ärztlicher Leistungen auf die Gesundheitshandwerke erprobt werden. Dafür bedarf es weiterer gesetzlicher Lösungen. Die Gesundheitshandwerke in Europa stärken Die Gesundheitshandwerke fordern die Anerkennung der beruflichen Qualifikation im europäischen Raum gegenüber entsprechend akademisch dominierten Tätigkeiten. Dort wo die Qualität der Leistung vergleichbar ist, muss ein gleicher Zugang zum Arbeitsmarkt möglich sein. Gleichzeitig darf es durch die derzeitige Überarbeitung der europäischen Anerkennungsrichtlinie von Berufsqualifikationen (Richtlinie 2005/36/EG) nicht zu einer Herabsetzung des Qualifikationsniveaus im deutschen Gesundheitshandwerk und zur Entwertung der dualen Ausbildung in Deutschland kommen. Beteiligung des ZDH im Prozess der „elektronischen Gesundheitskarte“ Auch die Gesundheitshandwerke sind als Leistungserbringer von der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte betroffen, bislang jedoch nicht in das laufende Verfahren eingebunden worden. Wir erwarten die sofortige Einbeziehung des ZDH als Vertreter der Gesundheitshandwerke in den Koordinierungs- und Abstimmungsprozess rund um die elektronische Gesundheitskarte. Einhaltung des Medizinproduktegesetzes (MPG) Die Gesundheitshandwerke treten für eine strikte Anwendung des Medizinproduktegesetzes (MPG) ein. Dessen Regelungen müssen von allen entsprechenden Marktteilnehmern befolgt werden – speziell im Internethandel. (...) Den vollständigen Wortlaut des Positionspapiers finden Sie als Leser der Online-Ausgabe in der nebenstehenden Infobox. Kurzfassung Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat am 08.03.13 ein gemeinsames Positionspapier der Gesundheitshandwerke veröffentlicht. Anlässlich der Internationalen Handwerksmesse in München (IHM), der auch Bundeskanzlerin Merkel einen Besuch abstattete, machten die beteiligten Verbände gemeinsam mobil. Nicht jede Position betrifft jedes Handwerk gleichermaßen. Wir dokumentieren hier die Kurzfassung und verweisen auf den weiter gehenden Link am Ende des Artikels. Auch in der Fachpresse wurde das Papier zur Kenntnis genommen. So kommentiert der Dienst für Gesellschaftspolitik in seiner Ausgabe 12+13-13 vom 21.03.13 unter dem Titel "Forderungen sind nichts für Heilberufler und Kassengranden": Die Gesundheitshandwerker gewinnen von Jahr zu Jahr mehr an Selbstbewusstsein. Scheinbar sind die Organisationen (...) nicht mehr gewillt, sich (...) alles bieten zu lassen. Beruf und PolitikAusgabe 02/13 - 03.05.2013

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