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ZTIW-02-2013

Lorem ipsum dolor sit amet 4 NEWSLETTER FÜR ZAHNTECHNISCHE MEISTERBETRIEBE DER INNUNGEN ARNSBERG UND MÜNSTER Zukunftssicherung, Information, Beratung : Die Zahntechniker-Innungen Westfalen 4 NEWSLETTER FÜR ZAHNTECHNISCHE MEISTERBETRIEBE DER INNUNGEN ARNSBERG UND MÜNSTER Beruf und Politik ZahnTechnikerInfo Westfalen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: "Zahnmedizinische Prävention gemein- sam verbessern: Dr. Jürgen Fedderwitz zum Barmer GEK Zahnreport 2013 Berlin, 23. April 2013 – In Berlin ist heute der "Barmer GEK Zahnreport 2013" vorgestellt worden. Dazu erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Jürgen Fedderwitz: "Es ist gut, wenn sich gesetzliche Krankenkassen verstärkt mit Fragen der zahnmedizinischen Versorgung auseinandersetzen und Berichte veröffentlichen. Dann können wir die Ergebnisse mit unseren eigenen Untersuchungen in den Zahnärzteorganisationen abgleichen, z. B. unseren regelmäßigen deutschlandweiten Mundgesundheitsstudien. Der Barmer GEK Zahnreport deckt sich in vielen Punkten mit den Analysen der Zahnärzteschaft. Er bestätigt, dass es Betreuungs- und Versorgungsbereiche gibt, in denen wir alle gefordert sind noch besser zu werden. Das gilt für die Zunahme von frühkindlicher Karies, die auch wir mit Sorge beobachten. ... Nicht einverstanden sind wir mit einigen Schlussfolgerungen des Zahnreports 2013 im Versorgungsbereich Zahnersatz: Es gibt keine anhaltende Tendenz zur Privati- sierung der vertragszahnärztlichen Versorgung. Und wir können auch keine finanzielle Überforderung der Patienten feststellen. Das Honorar für private Zusatzleistungen bei Füllungen und Zahnersatz hat im Jahr 2011 nur rund zehn Prozent des Gesamthonorars für die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten ausgemacht. Die Eigenanteile der Versicherten haben sich auch ausweislich des Barmer- Reportes seit 2006 kaum verändert. Das seit 2005 geltende Festzuschusssystem für Zahnersatz funktioniert sehr gut und ist bei den Patienten akzeptiert. Es ist sozial sensitiv und verhindert durch eine Härtefallregelung übermäßige finanzielle Belastungen. Patienten können sich darauf verlassen, dass die Regelversorgung dem aktuellen wissenschaftlichen Standard entspricht und die Teilnahme am wissenschaftlichen Fortschritt. Denn das Festzuschusssystem ist als lernendes System angelegt. Die Regelversorgung wird vom Gemeinsamen Bundesauschuss turnusmäßig geprüft und bei Bedarf angepasst. Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, dienen meistens der Ästhetik und dem Komfort. Dass Patienten dafür selbst aufkommen sollen, halte ich für legitim – zumal sich der Eigenanteil über eine Zahnzusatzversicherung deutlich reduzieren lässt. Nicht legitim ist die alte Forderung der Krankenkassen, private Leistungen kontrollieren zu wollen. Ich habe den Eindruck, unsere Patienten sehen das genauso." Stimmen zahnärztlicher Verbändezum BarmerGEK Zahnreport Bundeszahnärztekammer "Versorgung mit Zahnersatz auf hohem Niveau - Patienten können zwischen einfacher und anspruchsvoller Versorgung wählen Berlin, 23.04.2013 - Patienten stehen viele Wahlmöglichkeiten beim Zahnersatz zur Verfügung, resümiert die Bundeszahnärztekammer anlässlich der Daten des aktuellen BARMER GEK „Zahnreports“. „Von einer kostengünstigen Versorgung über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (mehr als zwei Drittel aller Fälle) bis zur Zuzahlung in mehreren Abstufungen bei höherwertigen und höchst ästhetischen Lösungen hat der Patient eine breite Palette an Optionen“, erklärt der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. „Hier kann weniger von einer Kostenbelastung gesprochen werden - denn hier entscheidet der Patient, welche Erwartungen und Ansprüche er an seinen Zahnersatz hat - als von wissenschaftlich anerkannten Therapieoptionen.“ Eine höherwertige Versorgung zieht in der Regel auch höhere Material- und Laborkosten nach sich, immerhin 60 bis 70 Prozent der Gesamtkosten. Das veränderte Entscheidungsverhalten der Patienten aufgrund neuer wissenschaftlicher und technischer Möglichkeiten ist ein Indiz für ein gestiegenes Gesundheits- und Qualitätsbewusstsein. „Eine qualitativ hochwertige Behandlung und Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt sollte für Patienten der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen nach ihrer eigenen Entscheidung möglich sein“, so Engel." So sehen wir es: Krankenkassen und Zahnärzte vereinbaren die Richtlinien und zeichnen damit gemeinsam verantwortlich für eine Leistungsausgrenzung, auf die das Zahntechniker-Handwerk von Beginn an mahnend hingewiesen hat. Es liegt in der Hand auch der Krankenkassen selbst, hieran etwas zu ändern. Leistungen ausgrenzen, Milliarden einsparen und einen sich daraus zwingend ergebenden, höheren Privatanteil für Patienten anprangern kann nicht hingenommen werden. Zahntechnischen Betrieben mit Verweis auf „60 bis 70% Mat-Lab-Anteil an den Gesamtkosten“ implizit die Verantwortung zuzuschieben entbehrt jeder Grundlage. Für uns ist klar: Angesichts völlig unzureichender, gesetzlicher Rahmenbedingungen im Bereich zahntechnischer Leistungen leistet das Zahntechniker-Handwerk bei in der Folge verheerender Markt-, Wettbewerbs- und Preisniveaulage seit Jahren einen betriebswirtschaftlich Existenz bedrohenden Beitrag zur Kostenstabilität im Gesundheitswesen. Keinesfalls kann das Handwerk vor diesem Hintergrund akzeptieren, dass es im Zuge interessengelenkter Berichterstattung von Krankenkassen über systembedingte, vom Zahntechniker-Handwerk nicht zu vertretende Veränderungen auch noch in den Sog einer unzutreffenden Stimmungsmache gerät! Ausgabe 02/13 - 03.05.2013

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