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ZTIW-08-2013

Der VDZI hat alle Mitgliedsbetriebe per Direktaussendung die Informationsschrift „Qualitätsorientierter Wettbewerb und regelkonforme Zusammenarbeit des gewerblichen Labors mit dem Zahnarzt“ zur Verfügung gestellt. Das gewerbliche Labor steht in seinem täglichen Handeln am Markt in einem komplexen Geflecht nicht nur aus allgemeingültigen handwerks- und bürgerlich-rechtlichen, handels- und steuergesetzlichen wie wettbewerbs- und weiteren rechtlichen Regeln. Eine Fülle an Spezialregeln aus Sozialrecht, Medizinprodukterecht, Heilmittelwerbegesetz u.a. verkompliziert die geschäftliche Betätigung und erhöht deren Rechtsrisiken. Obendrein muss das Dentallabor bei seiner Zusammenarbeit mit der Zahnärzteschaft berücksichtigen, dass auch diese wiederum weiteren standes- und berufsrechtlichen Regeln unterliegen, deren Nichtbeachtung womöglich bei Mitwirkung des Labors aus Unkenntnis gravierende Konsequenzen haben kann. Der VDZI leistet mit der genannten Broschüre einen über- sichtlichen und mit verständlichen Beispielen unterlegten Beitrag zur Aufklärung der Mitgliedsbetriebe. Gleichzeitig weisen wir pflichtgemäß darauf hin, dass die Innungen in NRW via LIV Zahntechnik NRW vom Landes- gesundheitsministerium aus Anlass eines Gesprächstermins im Ministerium am 19.07.13 aufgefordert wurden, Maßnahmen zur Aufklärung der Mitglieder zu ergreifen, um auf diese Art und Weise präventiv jeglicher unzulässigen „Vorteilsgewährung im Gesundheitswesen“ entgegen zu wirken. Die Veröffentlichung des VDZI und ihre Bereitstellung an alle Mitgliedsbetriebe werten wir zusammen mit unserem hiermit erfolgten Appell „Kenntnisnahme und Beachtung“ durch Sie als Erledigung dieser Anforderung aus Düsseldorf. Sollte Ihnen die Broschüre nicht mehr vorliegen: Sie ist über die Infobox zum Herunterladen verfügbar. NEWSLETTER FÜR ZAHNTECHNISCHE MEISTERBETRIEBE DER INNUNGEN ARNSBERG UND MÜNSTER ZahnTechnikerInfo Westfalen Zukunftssicherung, Information, Beratung : Die Zahntechniker-Innungen Westfalen 8 Recht RECHTSKONFORME ZUSAMMENARBEIT VON DENTALLABOR UND ZAHNARZT Ausgabe 08/13 - 16.12.2013

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