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ZTIW-08-2013

Fortsetzung von Vorseite: wirtschaftlichen Wirkungen der qualifi- kationsbezogenen Reglementierung im Baugewerbe untersucht hat, mit Blick auf die bauhandwerklichen Berufe zu dem Ergebnis kommt, dass die Regle- mentierung in Deutschland tendenziell positive ökonomische Wirkungen zeitigt. Zum anderen wird die Bedeutung des Meisters im Rahmen des dualen Bildungssystems nicht ausreichend gewürdigt. Während in den meisten europäischen Nachbarländern in den vergangenen 10 Jahren die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen stieg (Griechenland: von 26,8% auf 58%; Spanien: von 22,6% auf 53,2%; Portugal: von 17,8% auf 37,7%; Italien: von 23,6% auf 35,3%; Frankreich: von 19,1% auf 24,7%; Vereinigtes Königreich: von 12,2% auf 20,0%), sank in Deutschland die Jugendarbeitslosig-keit im gleichen Zeitraum von 11,6% auf 8,2%. Nach Ansicht von EU und OECD ist die geringe Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland vor allem auf unsere duale Berufsausbildung zurückzuführen. 2/3 aller Erwerbstätigen in Deutschland haben eine duale Ausbildung absolviert. Die Mehrzahl der Ausbildungsanfänger hat einen Haupt- oder Realschul- abschluss, 20% Abitur, 3% keinen Schulabschluss. Das System der dualen Berufsausbildung kann jedoch nur funktionieren, wenn sich dauerhaft ausreichend Ausbildungs- betriebe an diesem beteiligen. Die Zahl der Ausbildungsplätze im Handwerk (Anm.: im folgenden Zahlen für NRW) ist in den vergangenen Jahren gesunken. Bildeten 2003 noch 38.649 Handwerks- betriebe aus, waren es 2011 nur noch 36.524 (- 5,5%). (...) In den Anlage B-Handwerken werden erheblich weniger Unternehmen von Meistern geführt. Während sich die Zahl der Betriebe bis 2011 - verglichen mit dem Jahr 2003 - mehr als verdreifacht hat, ist gleichzeitig die Zahl der von Meistern geführten Betriebe nach Anlage B von 10.195 auf 7.031 gesunken (- 31 %), womit auch die Anzahl der Betriebe, die ausbilden können, gesunken ist. Zugleich ist die Fluktuation der Betriebe der Anlage B-Handwerke vergleichsweise hoch. Sie liegt für Betriebe der Anlage B1 bei rund 34,5%, verglichen mit 13% bei der meisterpflichtigen der Anlage A. Die Fluktuation ist für die Ausbildungssituation erheblich, denn das duale Ausbildungssystem ist in besonderer Weise auf stabile Unternehmen angewiesen. Prekäre Erwerbstätigkeiten, Ein- Mann-Betriebe, klassische Subunternehmer, die in eine (Schein-) Selbständigkeit gezwungen werden, sind dem dualen System abträglich. Die von der Europäischen Kommission geforderte Herausnahme weiterer Handwerke aus der Anlage A, insbe- sondere solcher des Baugewerbes, führt jedoch genau zu solchen prekären Erwerbstätigkeiten. Beispielhaft sei hierzu auf die Entwicklung bei den Fliesenleger- betrieben verwiesen: Existierten 2003 2.407 Fliesenleger- betriebe in NRW, waren es 2011 14.059 Betriebe (+584%). Gleichzeitig sank die Zahl der Meisterbetriebe von 2011 Betrieben auf 1440 (- 28%). Viele dieser neu entstandenen Betriebe sind Ein-Mann- Betriebe, die als Subunternehmer arbeiten. Anstatt sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, fristen viele ein Dasein am Existenzminimum. (...)“ NEWSLETTER FÜR ZAHNTECHNISCHE MEISTERBETRIEBE DER INNUNGEN ARNSBERG UND MÜNSTER ZahnTechnikerInfo Westfalen Zukunftssicherung, Information, Beratung : Die Zahntechniker-Innungen Westfalen 7 Politik AUSHÖHLUNG DER HANDWERKSORDNUNG? KOALITIONSVERTRAG Nicht jede Regelung eines Koalitions- vertrages hat in der Vergangenheit uneingeschränkt Eingang in ein oder mehrere Gesetze gefunden. Trotzdem empfehlen Ihnen die vom VDZI soeben mit News- letter InfoOnline 7/2013 herausge- gebene Broschüre „Für Sie gelesen“, die Sie über die Infobox direkt erreichen. Aus einer rein gesundheitspolitischen Betrachtungsweise heraus ist für ambulante Versorgung hervorzuheben: • Bekenntnis zur Freiberuflichkeit • Einsatz von qualifizierten, nicht- ärztlichen Gesundheitsberufen soll verbessert werden. • Mehr Freiräume für Krankenkassen im Wettbewerb um gute Verträge sollen geschaffen werden. • Versorgungsformen, deren Qualität und Wirtschaftlichkeit erwiesen ist, sollten in geeigneter Weise in die Regelversorgung überführt werden. • Ein Straftatbestand Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen soll im Strafgesetzbuch geschaffen werden. • Über Festsetzung des paritätisch finanzierten Beitragssatzes auf 14,6% GKV wird der AG-Anteil auf 7,3% festgeschrieben. • Kassenindividuelle Zusatzbeiträge werden ggf. zukünftig prozentual vom beitragspflichtigen Einkommen erhoben. Ausgabe 08/13 - 16.12.2013

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