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ZTIW-07-2013

ZAHNPREISÄNDERUNGEN Einige Zahnhersteller haben uns über geänderte Zahnpreise informiert. U.a. hat die Firma Degudent/Dentsply eine Zahnpreiserhöhung zum 01.10.13 bekannt gegeben. Die jeweils aktualisierte Zahnpreisliste finden Sie auf zahntechniker-westfalen.de (Mitglieder-Info -> Abrechnung). E-Paper: siehe seitliche Infobox KOLLEKTIV- VERTRAGLICHE ZAHNPREISBINDUNG FÜR BETRIEBE IN NRW NICHT GEGEBEN Im Geltungsbereich des BEL II gibt es Regelungen, welche Materialen ggf. zusätzlich zu den zahntechnischen Leistungen des BEL II berechnungsfähig sind. Konfektionierte Zähne gehören bekanntlich dazu. Wir weisen wie schon früher erneut darauf hin, dass eine kollektivvertragliche Abrechnungsregelung über Materialien der Höhe nach nicht besteht. Die Abgabepreise sind in Nordrhein- Westfalen nicht, wie noch vor Jahren oder wie zum Teil in anderen Vertragsgebieten per Vertrag mit den Krankenkassen geregelt (z.B. Netto-Zahn-Einzelpreis). Es ist dem Betrieb überlassen, die Preise unter Berücksichtigung der bürgerlich- rechtlichen Regeln sowie unter Berücksichtigung individueller betriebswirtschaftlicher Grundlagen und Grundsätze zu kalkulieren. In kaufmännischer Hinsicht sind grundsätzlich z.B. - Kosten der Warenbeschaffung - Lagerhaltungskosten - Wertverlustrisiken - Schwund - Kosten der Warenabgabe etc. zu berücksichtigen. Die von uns nach wie vor ohne Gewähr eingestellten Zahnpreislisten dienen also lediglich einer Marktübersicht, nicht etwa als die Laborabrechnung allein bestimmendes Instrument. NEWSLETTER FÜR ZAHNTECHNISCHE MEISTERBETRIEBE DER INNUNGEN ARNSBERG UND MÜNSTER ZahnTechnikerInfo Westfalen Zukunftssicherung, Information, Beratung : Die Zahntechniker-Innungen Westfalen 3 EICHEN VON WAAGEN Messgeräte, die im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwendet werden, müssen zugelassen und geeicht sein, sofern dies zur Gewährleistung der Meßsicherheit erforderlich ist. Durch die gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften per Eichgesetz und Eichordnung sollen unter anderem sowohl private als auch gewerbliche Verbraucher beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleitungen geschützt und im Interesse eines lauteren Wettbewerbs die Voraussetzungen für richtiges Messen im Handel geschaffen werden. Die Gültigkeit der Eichung (hier von Waagen) ist befristet. Es ist Aufgabe des Betreibers, für eine fristgerechte Erneuerung der Eichung zu sorgen. Das Eichamt meldet sich nicht - wie manchmal angenommen - von sich aus nach Ablauf der Gültigkeit. Die für Sie zuständige Stelle finden Sie über die nebenstehende Infobox. Betriebsführung ERSTATTUNGSEINWÄNDE VON UNTERNEHMEN DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG Einem Bericht der DZW (Die Zahnarztwoche) unter Berufung auf Erhebungen der ZA AG (Düsseldorf) zufolge gehören die Material- und Laborkosten zu den TOP 3 im Ranking der Beanstandungen bei der Erstattung durch Unternehmen der privaten Krankenversicherung beim Zahnarzt. Einen gewissen Trend bemerken auch wir: Die Anzahl der uns von Mitgliedsbetrieben vorgelegten Fälle wächst. Hierbei ist eine zunehmend größere Vielfalt an Varianten zu beobachten: - tarifliche Sachkostenlisten (tendenziell selten), - auf verschiedensten - vorsichtig ausgedrückt: erstaunlichen - Wegen einseitig aufgestellte „Preis-/Leistungsverzeichnisse“ mit Erstattungsobergrenzen, - zum Teil auf BEL II - Basis - gern auch in längst überholter Fassung, - zum Teil mit Beträgen unterhalb BEL II Westfalen-Lippe, - zum Teil mit jahrelang unverändertem Stand - oder auch mit geänderter Jahreszahl „Stand“, aber ansonsten unveränderten Erstattungsbeträgen - gern auch Einzel-Vergleichskalkulation mit „auf Basis bundesweiter Frequenzen ermittelten, ortsüblichen Stundensätzen für PLZ 48xxx“ oder mit Stundensätzen, die niedriger liegen als diejenigen, die gerichtlich schon für Fälle aus dem Jahr 1995 bestätigt wurden, - in Einzelfällen auch einmal der Verweis auf Partnerlabore oder Internetplattformen, über die man sich als „Privatpatient beim Zahnarzt“ darum kümmern soll, zum eigenen wie womöglich auch zum Wohl des Versicherers den Zahnarzt zur Beauftragung eines anderen Labors zu veranlassen, u.v.m. Die Zeiten der Musterschreiben, mit denen ein Patient ggf. in der Zahnarztpraxis allgemeingültig zu diesen Themen informiert wurde, sind angesichts dessen eher vorbei. Wir bieten unverändert an, Sie mit einzelfallbezogenen Stellungnahmen zu unterstützen. Legen Sie uns hierzu gern die Fälle möglichst vollständig vor - beachten Sie aber unbedingt den Schutz insbesondere der Patientendaten. Beachten Sie bitte auch, dass wir keine rechtliche Beratung der Patienten durchführen können und dürfen. Adressat unserer Argumentationshilfe sind einzig und allein unsere Innungsmitglieder. Ausgabe 07/13 - 30.09.2013

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