Zahntechnische Meisterbetriebe der Innungen Arnsberg und Münster
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Friday, 27. May 2022 13:57 Uhr Alter: 2 yrs
Kategorie: Aktuelle Meldungen ZTI

Meisterbetriebe stützen Neuausrichtung der Berufsausbildung im Zahntechniker-Handwerk

Mitgliederversammlung im Regierungsbezirk Münster am 18.05.2022


Zur Mitgliederversammlung am 18.05.2022 begrüßte Uwe Bußmeier, Obermeister der für den Regierungsbezirk Münster zuständigen Zahntechniker-Innung, zahlreiche Betriebsinhaber. Nicht ohne Grund gab er nur einen sehr kurzen, stichpunktartigen Überblick über die Aktivitäten seit der letzten Versammlung. Auf der Tagesordnung stand u.a. mit der Reform der Berufsausbildung, mit der betrieblichen Kostensituation angesichts massiv steigender Preise, mit der Integration der Unterkieferprotrusionsschiene in den GKV-Leistungskatalog sowie mit der Einbindung des Zahntechniker-Handwerks in die Telematik-Infrastruktur eine Themenvielfalt, die den zeitlichen Rahmen sonst gesprengt hätte.

Neue Ausbildungsordnung ab 01.08.2022

Stv. Obermeister und Lehrlingswart Ralf Niggenaber präsentierte Inhalt und Ablauf der neuen Ausbildungsordnung im Zahntechniker-Handwerk, die ab dem 01.08.2022 inkraft tritt. Er begrüßte ausdrücklich die damit verbundene Modernisierung des Berufsbilds und die damit verbundene Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsinhalte u.a. an die aktuellen technologischen Gegebenheiten der CAD-/CAM-Technologien aber auch im Bereich der fachlich-kommunikativen Kompetenzen des Nachwuchses auf dem Gebiet der Kunden- und Patientenbetreuung.

"Es ist ein außerhalb der Branche weit verbreiteter Irrglaube, dass computergestützte Planung, Konstruktion und Fertigung quasi im Vorbeigehen erlernt werden können. Ein Rechner kann nur so gut sein, wie man ihn füttert. Ohne die Grundkenntnisse der klassischen Lehre z.B. zu Funktion, Materialien, Form und Ästhetik gibt es schwerlich adäquate Ergebnisse. Das Handling computergestützter Technologien kann nur auf der klassischen Zahntechnik aufsetzen!", so betonte Niggenaber. Aus diesem Grund ist mit der neuen Ausbildungsordnung eine deutliche Erweiterung der Ausbildungsinhalte verbunden. Diese Erweiterung betrifft alle Beteiligten am Ausbildungs- und Prüfungswesen, Betriebe, Berufsschule, Träger der ÜLU, Prüfungsausschüsse und nicht zuletzt auch die Auszubildenden selbst, die jedoch mit entsprechendem Einsatz einen relevanten Zugewinn erfahren werden.

Und so stellte auch Christian Vennemeyer vom Hans-Böckler Berufskolleg in Haltern die Erfordernisse in Hinblick auf Lehrplan und Ausstattung vor. Große Hoffnung setze die Schule auf die Erkenntnis bei Politik und Schulträger, dass es einer merklichen auch finanziellen Unterstützung von erforderlichen Investitionen bedarf, um eine moderne und an die neue Ausbildungsordnung angepasste Ausstattung zu sichern. Auch die anwesenden Vertreter des Handwerkskammer Bildungszentrums als Träger der ÜLU sicherten ihren vollen Einsatz zur Umsetzung der neuen Anforderungen zu. Besonders verwiesen wurde auf die Notwendigkeit einer zeitnahen Umsetzung ggf. neu zu strukturierender ÜLU sowie auf die nun noch weiter wachsende Bedeutung einer Koordination aller Maßnahmen unter allen Beteiligten.

Auch Betriebe und Prüfungsausschüsse der Innung, die mangels Übergangsfristen nun temporär zweigleisig fahren müssen, signalisierten trotz der zu erwartenden, deutlichen Mehrbelastung ihre volle Unterstützung der Reformen.

Drastisch gestiegene Kosten in den zahntechnischen Laboren

Die aktuell in den zahntechnischen Betrieben drastisch steigenden Kosten nicht nur aber auch bei Materialien bereiten zusehends große Probleme. Vor diesem Hintergrund wurde die Resolution der Mitgliederversammlung des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen am 24.03.2022 in Leipzig erörtert und nachdrücklich unterstützt.

"Die damit geforderte, unverzu?gliche Aufhebung der Preisregulierung i.V. mit § 71 Abs. 3 SGB V bei zahntechnischen Leistungen ist aus Sicht des Zahntechniker-Handwerks unumgänglich, hat doch das Zahntechniker-Handwerk angesichts der relativen Wachstumsschwäche dieser Rate keine Chance, von ihm nicht zu beeinflussende Kostensteigerungen betriebswirtschaftlich adäquat zu berücksichtigen!", so Obermeister Bußmeier.

Aufnahme der Unterkieferprotrusionsschiene in den GKV-Leistungskatalog

In seinem ausführlichen Vortrag stellte der Obermeister der Innung darüber hinaus die sozialrechtlichen, die fachlich-technischen sowie auch die abrechnungstechnischen Daten im Zusammenhang mit "der" seit 01.01.2022 für bestimmte Fälle in den GKV-Leistungskatalog aufgenommenen Unterkieferprotrusionsschiene vor. Fachliche und abrechnungstechnische Details konnten diesbezüglich wie auch für andere Bereiche zahntechnischer Leistungen geklärt werden.

Einbindung des Zahntechniker-Handwerks in die Telematik-Infrastruktur

Last but not least durfte anlässlich der Versammlung auch die Vorstellung und eine kritische Erörterung von zu erwartenden Änderungen der betrieblich-organisatorischen Prozesse durch die Einbindung des Zahntechniker-Handwerks in die Telematik-Infrastruktur nicht fehlen.

Im Bild v.l.n.r.:
Christian Vennemeyer (Hans-Böckler-Berufskolleg Haltern)
Uwe Bußmeier (Obermeister, ZTI Münster)
Ralf Niggenaber (Stv. Obermeister, Lehrlingswart, ZTI Münster)


Aktuelles:

21.01.23 13:39

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