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Tuesday, 19. June 2007 13:37 Uhr Alter: 17 yrs
Kategorie: Aktuelle Meldungen, Aktuelle Meldungen ZTI
Von: Kuratorium Perfekter Zahnersatz

Zahnschmerzen zu Hause lassen

Vor dem Urlaub Zähne gründlich untersuchen lassen!


Versteckte Karies, unbemerkt gelockerte Füllungen oder eine ungenügend sitzende Zahnprothese können die schönste Zeit des Jahres schnell verderben. Um böse Überraschungen im Urlaub zu vermeiden, sollten Zähne und Zahnersatz vor der großen Fahrt besonders sorgfältig kontrolliert werden.

Die Sonne scheint, das Meer rauscht und die Möwen kreischen – doch all das ist nebensächlich, denn ein Zahn schmerzt und der heimische Zahnarzt ist weit entfernt. Schnell wird ein Zahnarzt im Urlaubsort aufgesucht und nun beginnen die Sprachprobleme. Was heißt noch einmal „Ich habe Zahnschmerzen, wenn ich etwas Kaltes trinke“ auf Portugiesisch? Ein Urlaubserlebnis der besonderen Art, ganz gewiss, doch meist völlig unnötig.

Damit es nicht soweit kommt, rät Professor Klaus Lehmann, wissenschaftlicher Leiter des Kuratoriums perfekter Zahnersatz, zu einem gründlichen Vorurlaubs-Zahncheck. „Kleine Zahnprobleme, die man zu Hause nicht bemerkt hat, können möglicherweise zu einem echten Ferienproblemen werden“, so der Experte. „Bei der Kontrolle der Zähne wird der Zahnarzt speziell auf Karies achten und gegebenenfalls behandeln. Füllungen und Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen werden auf einen exakten Sitz geprüft. Falls erforderlich, gibt ein Röntgenbild dem Zahnarzt weiteren Aufschluss über verborgene Probleme.“
Wer den Zahncheck vor dem Urlaub durchführen lässt, ist mit großer Wahrscheinlichkeit vor bösen Überraschungen gefeit. Sollten dennoch einmal unerwartete Zahnschmerzen auftreten, können sich gesetzlich Versicherte in der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz mit der Europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC) zahnmedizinisch behandeln lassen. Die Karte ersetzt jedoch keine Auslandsreisekrankenversicherung und ist nur für akute Krankheitsfälle gültig. Außerhalb der EU braucht man dagegen einen Auslandskrankenschein. Bezüglich der Kostenübernahme gilt für privat (und meist auch gesetzlich) Versicherte: Erst bezahlen, dann die ausgelegten Kosten von der heimischen Krankenkasse ersetzen lassen.


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