Zahntechnische Meisterbetriebe der Innungen Arnsberg und Münster

Privat Krankenversicherte

Bild: proDente

Die werblichen Versprechen der Unternehmen der privaten Krankenversicherung werden in vielen Fällen gehalten: Privat Krankenversicherte genießen beim Leistungsanspruch häufig gewisse Vorteile. 

Wenn im Folgenden auf einige Stolpersteine in den Tarifen eingegangen wird, so stellen diese Einzelfälle dar, die bei einigen Unternehmen der privaten Krankenversicherung, nicht bei allen vorkommen.

Grundsätzlich gilt: Der Erstattungsanspruch des Patienten ergibt sich aus dem von ihm mit seinem Versicherungsunternehmen vertraglich vereinbarten Tarif.

Zahnarzt- und Laboranspruch unabhängig von Tarif

Der Erstattungsanspruch gegen den Versicherer berührt nicht den berechtigten Anspruch des Zahnarztes gegen den Patienten. Ebenso wird der sich aus Werkvertragsrecht ergebende, berechtigte Anspruch des zahntechnischen Labors gegen den Zahnarzt nicht etwa dadurch geschmälert, dass ein Patient ggf. einen eingeschränkten Erstattungsanspruch vertraglich mit seinem Versicherer vereinbart hat.

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Aktuelles:

21.01.23 13:39

Aktuelle Nachrichten und Mitgliederinformationen auf zahnmeister.de

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