Zahntechnische Meisterbetriebe der Innungen Arnsberg und Münster
< 25 Jahre im Dienst der Patientengesundheit
Tuesday, 21. November 2017 16:10 Uhr Alter: 6 yrs
Kategorie: Aktuelle Meldungen ZTI

Erfolgreich nach QS-Dental geprüfte Labore

Urkundenverleihung durch die Zahntechniker-Innung Münster


im Bild v.l.n.r.: Ludwig Leissing (Emsdetten), Christian Sternad und Imants Auzins (Dentallabor Auzins, Nottuln) und Uwe Bußmeier (Greven)

Am 08.11.2017 konnten drei Mitgliedslabore der Zahntechniker-Innung Münster nach erfolgreich abgelegter, turnusmäßiger Erneuerungsprüfung durch einen unabhängigen Prüfer ihre QS-Dental-Urkunden entgegen nehmen:

Die Labore Dentallabor Auzins GmbH, Nottuln, Zahntechnik Uwe Bußmeier, Greven und Zahntechnik Ludwig Leissing GmbH, Emsdetten, erhielten neben ihren Q_AMZ-Urkunden die Berechtigung, für die nächsten drei Jahre die das Zeichen und die Zertifikate der Allianz für Meisterliche Zahntechnik zu führen. 

Der Aufwand zur Umsetzung sei erheblich, so berichteten die Betriebsinhaber. Der interne und externe Nutzen des Systems zur Optimierung der Prozesse und deren Dokumentation im Interesse des Patienten- und Mitarbeiterschutzes rechtfertige diesen Aufwand aber allemal.

Beim Zahnersatz, der Jahrzehnte lang im Mund verbleibt, muss die medizinische Unbedenklichkeit gewährleistet sein. Qualität, Sicherheit und Patientenschutz spielen im Gesundheitswesen eine immer wichtigere Rolle. Das Medizinprodukt Zahnersatz erfordert dabei die höchste Beachtung des Patientenschutzes in der Fertigung. 

Durch die Umsetzung des branchenspezifischen Qualitätssicherungskonzeptes QS-Dental dokumentieren zahntechnische Innungsbetriebe über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus ihre hohen Ansprüche an die Qualität und Sicherheit des hergestellten Zahnersatzes. 

Maßgeblichen Anteil leisten die Arbeit nach konkreten Arbeitsanweisungen, die sorgfältigste Zwischen- und Endkontrolle in der Fertigung mittels fachgerechter Prüflisten und die Berücksichtigung fachlich fundierter Qualitätssicherungsstudien.

Hiermit erfüllen die Labore auch einen wichtigen Beitrag für das gemäß Paragraf 135 a SGB V verpflichtend vorzuhaltende Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis.

Mit der Herausgabe eines speziellen Produktzertifikats signalisieren die nach QS-Dental geprüften zahntechnischen Innungsbetriebe gemeinsam mit dem Zahnarzt ihre hohen Vorstellungen hinsichtlich Funktion, Ästhetik, Haltbarkeit und Biokompatibilität des Zahnersatzes. 

Mehr Informationen unter www.q-amz.de


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