Zahntechnische Meisterbetriebe der Innungen Arnsberg und Münster

Gewerbeabfallverordnung: Umsetzungshilfen für eine Dokumentation

Schnellzugriff:

Seit dem 1.8.2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung. Abgesehen von den neu aufgenommenen Abfallfraktionen Holz und Textilien, die getrennt zu sammeln bzw. aufzubewahren sind, ergeben sich im Bereich der Abfallbehandlung für die zahntechnischen Betriebe keine Neuerungen.

Dies gilt insbesondere für etwaig anfallende umwelt- bzw. gesundheitsgefährdende Stoffe, für die die bisherigen zugelassenen Entsorgungswege beizubehalten sind.

Die wesentliche Neuerung für die betriebliche Praxis besteht jedoch neben der Umsetzung der grundsätzlich geltenden Getrennthaltungspflicht in der ebenso grundsätzlich geltenden Verpflichtung zur Dokumentation der Entsorgungssituation des Betriebs.

Eine Umsetzungshilfe (MS-Word-Dokument) soll Sie dazu motivieren, sich unter Berücksichtigung der neuen Vorschrift mit Ihrer aktuellen Entsorgungssituation auseinanderzusetzen und Ihnen einen Rahmen für Ihre individuelle Dokumentation liefern.

Weitere Informationen zu den Neuerungen der Gewerbeabfallverordnung entnehmen Sie gerne dem Dokument »Die novellierte Gewerbeabfallverordnung – Auswirkungen auf das gewerbliche zahntechnische Labor«.

So kann die Umsetzung Ihrer Dokumentationspflicht aussehen:

Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie Vorlagenblätter erarbeitet, die Sie ganz einfach mit Ihren betrieblichen Daten und Ihrer betrieblichen Entsorgungssituation ergänzen.

Auf der ersten Seite tragen Sie Ihre Stammdaten (Firmenname, Adresse, Ansprechpartner, ...) ein.

Auf der zweiten Seite listen Sie auf, welche Abfälle in welchen Mengen bei Ihnen anfallen und wie diese entsorgt werden. Die Tabelle ist beispielhaft ausgefüllt. Bitte überschreiben Sie die in rot eingetragenen Beispieltexte mit Ihren betrieblichen Angaben.

Die danach folgenden beiden Seiten beschäftigen sich mit den getrennt gesammelten Abfällen in Ihrem Labor. Hierzu fügen Sie bitte entsprechende Lichtbilder ein.

Daran anschließend finden Sie eine Darstellung, weshalb eine Getrenntsammlung technisch nicht möglich und/oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Kreuzen Sie hier bitte entsprechend Ihrer betrieblichen Situation an und dokumentieren dies auf den darauffolgenden Seiten erneut mit Lichtbildern.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Dokument eine einfach umzusetzende Hilfe zur Erfüllung der Dokumentationsverpflichtung aus der neuen Gewerbeabfallverordnung zur Verfügung gestellt haben. Sie wurde nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt, sie kann die Prüfung im Einzelfall jedoch nicht ersetzen und ist insofern nicht rechtsverbindlich. Es kann auch sinnvoll sein, betreffend etwaige regionale Besonderheiten Kontakt zu Ihrem Entsorgungsbetrieb vor Ort aufzunehmen.

Aktuelles:

21.01.23 13:39

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Wir bitten um Beachtung: Unsere News für die Öffentlichkeit und die Mitgliedsbetriebe der Innungen...


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