Zahntechnische Meisterbetriebe der Innungen Arnsberg und Münster

Innungsmodell Arbeitssicherheit - alles aus einer Hand

Unseren Innungsmitgliedern bieten wir ein umfassendes Sorglos-Paket im ZUsammenhang mit den für alle Betriebe verpflichtenden Vorschriften nach dem ASiG/ASchuG an.

Im Folgenden beschreiben wir detailliert (Stand Dezember 2007), welche Leistungen erforderlich und über das Innungsmodell Arbeitssicherheit den Betrieben zur Verfügung stehen.

Gemäß § 1 des seit 1973 in Kraft befindlichen Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit – bekannt auch kurz als ASiG - hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen sollen. Ziel dabei ist, dass die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden, gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können und die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

In Konkretisierung des ASiG haben die einzelnen Berufsgenossenschaften, so auch die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), in der die gewerblichen Dentallabore Mitglied sind, entsprechende Unfallverhütungsvorschriften erlassen – hier im konkreten Fall zuletzt die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2), die in dieser Form am 01.02.2005 in Kraft trat. Sie bietet Gestaltungsraum für die Erfüllung der Forderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes – und zwar konkretisiert in drei Anlagen, in denen zwischen Regelbetreuung (Anlage 1 – Betriebe bis 10 Arbeitnehmer, Anlage 2 – Betriebe mit mehr als zehn Arbeitnehmern) und alternativer Betreuung unterschieden wird.

Den realen Verhältnissen in den heutigen Dentallaboren entsprechend, bewegt sich die Mehrheit der Dentallabore in einer Größenordnung ganz deutlich von unter 51 Mitarbeitern, so dass durchaus nahezu überall die Anlage 3 als besonders kostengünstiges Modell anwendbar ist, da die zu besuchenden Seminare von der BGFE bezahlt werden und außerdem pro Betrieb und Seminar noch eine Aufwandsentschädigung von 50,00 EUR fließt (pauschale Fahrtkosten). Selbstverständlich ist jedem Unternehmer mit weniger als 51 Mitarbeitern freigestellt, für welche Art der Betreuung er sich entscheidet.

Die Umsetzung der Forderungen aus § 1 ASiG in Verbindung mit der BGV A2 bietet vor dem Hintergrund einer Innungsmitgliedschaft besondere Erleichterungen und Vergünstigungen, die aus Synergieeffekten unter anderem aufgrund der großen Anzahl analoger Unternehmen, der Bündelung der Kräfte und der Nutzung bewährter Kommunikationswege resultieren.

Was bedeutet das im Einzelnen?

Der Beratungsvertrag mit der Dr. Hölz Sicherheitstechnik GmbH sichert langfristig die kostengünstige Umsetzung der aus dem ASiG in Verbindung mit der BGV A2 resultierenden Pflichten für den Unternehmer ab. Im Rahmen der sicherheitstechnischen Regelbetreuung sind hier niedrige Stundensätze gewährleistet, die ausschließlich Innungsmitgliedern zugute kommen und deutlich unter den marktüblichen Preisen liegen. Im Zusammenhang mit dem betriebsärztlichen Management wird dabei Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Betriebsarztes für die Regelbetreuung geboten. Das erstreckt sich bis hin zur Beratung hinsichtlich der Vertragsgestaltung.

Da sich beinahe alle Unternehmen für die Anwendung der Anlage 3 – also der alternativen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung – entschieden haben, soll diese hier ausführlicher dargestellt werden. Den meisten ist diese alternative Betreuung als das so genannte Unternehmermodell bekannt. Das bedeutet, dass der Unternehmer, wenn er besondere Informations- und Motivationsveranstaltungen besucht, von der Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit absehen kann und diese nur noch bedarfsbezogen heranziehen muss. Es entfallen demzufolge die in der Regelbetreuung vorgeschriebenen Einsatzzeiten und es kann bedeutend individueller auf die Belange eines jeden Dentallabors eingegangen werden.

Konkret gestaltet sich das wie folgt:

Informations- und Motivationsveranstaltungen:

Die Dr. Hölz Sicherheitstechnik GmbH ist anerkannter Kursveranstalter der BGFE und in diesem Zusammenhang autorisiert, sowohl Grund- als auch Aufbauseminare und Fortbildungen durchzuführen. Zwischenzeitlich ist diesbezüglich der Stand so, dass spätestens ein Jahr nach dem nunmehr eintägigen branchenübergreifenden Grundseminar (Dieses umfasste ursprünglich zwei Tage und zog damit ein Intervall von bis zu drei Jahren bis zum Aufbauseminar nach sich.) ein eintägiges branchenspezifisches Aufbauseminar besucht werden soll. Im Anschluss daran ist der Unternehmer, der sich für die alternative Betreuung entschieden hat, verpflichtet, jeweils spätestes nach drei Jahren eine halbtägige Fortbildung (mindestens vier Lehreinheiten à 45 Minuten) zu besuchen. Gegenwärtig laufen diese Fortbildungen bei der Dr. Hölz Sicherheitstechnik unter der Überschrift „Gefahrstoffe in der Dentaltechnik“.

Bedarfsbezogene Beratung und Betreuung:

Die Dr. Hölz Sicherheitstechnik GmbH hat sich als anerkannter Kursveranstalter der BGFE auf Dentallabore spezialisiert, was dort bekannt und vor allem anerkannt ist und den Umgang mit der Behörde erleichtert.

Der bestehende Beratungsvertrag mit der Zahntechniker-Innung sichert die verschiedensten Leistungen ab. Ein Teil davon wird dem Labor nicht mehr extra in Rechnung gestellt, andere außergewöhnliche Leistungen werden zu besonders günstigen Preisen erbracht.

Ohne zusätzliche Kosten ist dabei die sachgerechte Beantwortung von Fragen, Erteilung von Auskünften an Innungsmitglieder und die Erstellung und Durchsetzung von Konzepten auf betrieblicher Ebene, soweit sich diese auf Themengebiete des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beziehen, die für die Gesamtheit der Innungsbetriebe von Interesse sind.

Das betrifft im Einzelnen die

-     Erkennung der Probleme im Arbeits- und Gesundheitsschutz der Innungsbetriebe (analog der Auswertung der getätigten Gefährdungsermittlung und -beurteilung),

-     Erstellung von Problemlösungsmöglichkeiten zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Innungsbetrieben unter Nutzung der Synergieeffekte der Gemeinschaft zum Nutzen für den einzelnen Betrieb

-     Optimierung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Betrieben mit dem Ziel des Konstanthaltens der Gefahrklassen bzw. Rückgang,

-     ganzheitliche Betrachtung der gesetzlichen Auflagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz unter Nutzung möglicher Schnittstellen für die zahntechnischen Betriebe mit dem Ziel der Optimierung des Patientennutzens,

-     Kontakte zu zuständigen Behörden und Unterstützung bei der Abstimmung des Gesamtkonzeptes.

In Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) übernimmt die Dr. Hölz Sicherheitstechnik GmbH dabei folgende Aufgaben:

Bedarfsgerechte sicherheitstechnische und betriebsärztliche Beratung der Innungsbetriebe bei

-     der Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,

-     der Einführung neuer Arbeitsmittel, die über ein erhöhtes oder verändertes Gefährdungspotenzial verfügen,

-     der grundlegenden Änderung von Arbeitsverfahren,

-     der Gestaltung neuer Arbeitsplätze und –abläufe,

-     der Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes oder verändertes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,

-     der Information der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit (z. B. Desinfektionsplatz, werdende Mütter),

-     Auftreten von Unfällen oder Berufskrankheiten und damit verbundenen notwendigen Untersuchungen von Unfällen und Berufskrankheiten,

-     der Erstellung von Not- und Alarmplänen,

-     der Einführung neuer persönlicher Schutzausrüstung und Einweisung von Beschäftigten, falls erforderlich (insbesondere in den Fällen des § 31 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1),

-     der Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilung von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren.

-     der grundlegenden Umgestaltung von Arbeitszeit-, Schicht- und Pausensystemen,

-     Erforderlichkeit der Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen, Beurteilungen, Beratungen,

-     Suchterkrankungen, die ein gefährdungsfreies Arbeiten beeinträchtigen,

-     sonstigen individuellen Beeinträchtigungen der Gesundheit, die ein gefährdungsfreies Arbeiten in Frage stellen,

-     Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen und der (Wieder-) Eingliederung von Rehabilitanden,

-     Wunsch des Arbeitnehmers nach betriebsärztlicher Beratung,

-     Häufung gesundheitlicher Probleme,

-     Auftreten von Gesundheitsbeschwerden oder Erkrankungen, die durch die Arbeit (mit)verursacht sein können.

Konkrete Hilfe wird den Innungsfachbetrieben zuteil durch

-     die Beratung im Umgang mit Gefahrstoffen und allgemeine organisatorische Hinweise, dazu zählen: Standorte von Gefahrstoffen, Risikobewertung von Gefahrstoffen, Erstellung eines Gefahrstoffkatasters, Ermittlungspflicht über Ersatzstoffe und weniger gesundheitsschädigende Stoffe,

-     die Beschaffung aktueller Sicherheitsdatenblätter,

-     Beispielmessungen Lärm/Licht zur Ermittlung von Handlungsbedarf (max. 4 pro Jahr in Innungsbetrieben),

-     die Beratung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen,

-     die Beratung bei der Erstellung von Hautschutz- und Hygieneplänen,

-     die Erteilung von Hinweisen zur Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes,

-     die Erteilung von Empfehlungen zur Lagerung brennbarer Stoffe und Flüssigkeiten,

-     die Erteilung von Empfehlungen für die betriebliche Organisation des Erste-Hilfe-Wesens,

-     die Erstellung von Rettungs- und Alarmplänen (sofern Lageplan vorhanden),

-     den Aufbau von Aktionsprogrammen, z. B. zur Beschaffung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA),

-     die Erstellung eines Schwerpunktprogramms zum Infektionsschutz im Dentallabor,

-     die laufende Information/Vorschläge/Konzepte zu aktuellen gesetzlichen Änderungen mit Relevanz für das Dentallabor (über Innungsrundschreiben, quartalsweise News der Dr. Hölz Sicherheitstechnik GmbH),

-     die Beratung hinsichtlich des Schriftverkehrs mit Ämtern,

-     das Ableiten von Erkenntnissen von getätigten Messungen zur konkreten Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitsschutzsituation in den Betrieben,

-     die Beratung hinsichtlich der Durchführung von Unterweisungen (z.B. Azubis, werdende Mütter, Umgang mit Gefahrstoffen),

-     die Klärung und Erteilung von Umsetzungsempfehlungen der Arbeitsschutzverpflichtungen des Arbeitgebers aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz,

-     die Erteilung von Lösungshinweisen und Unterstützung bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge,

-     die Erteilung allgemeiner Beschaffungshinweise für Geräte- und Maschinenneuanschaffungen,

-     die Analyse der EG-Maschinenrichtlinien und deren Konsequenz für die Labore,

-     die Beratung bei Laborneu- und -umbauten (Erstberatung) sowie die

-     telefonische Beratung in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Zusätzlich bietet die Dr. Hölz Sicherheitstechnik in Kooperation mit der DLG Dienstleistungsgesellschaft Gesundheit mbH nach Bedarf kostenpflichtig

-      die ständige sicherheitstechnische Betreuung für Betriebe, die gemäß ASiG und BGV A2 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen müssen bzw. wollen,

-      die begleitende sicherheitstechnische Beratung/Betreuung für Neu- und Umbauten,

-      die Durchführung und kontinuierliche Aktualisierung der Gefährdungsermittlung und  -beurteilung sowie deren Umsetzung,

-      die Durchführung von Unterweisungen,

-      das Rundum-Sorglos-Paket inkl. der Erstellung von Betriebsanweisungen,

-      die Durchführung von Gefahrstoffmessungen

an.

Zusätzliche Leistungen der Betriebsärzte, die durch die Dr. Hölz Sicherheitstechnik GmbH im Rahmen des betriebsärztlichen Managements mit den Dentallaboren zusammengebracht werden, bestehen in

-      der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen (u. a. gemäß Biostoffverordnung „Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung“ inkl. Hepatitis-B- und C-Serologie [G 42], G 20 „Lärm“),

-      der Durchführung von Untersuchungen bei Auftreten von Gesundheitsbeschwerden oder Erkrankungen, die durch die Arbeit verursacht sein können (z. B. Hauterkrankungen),

-      der Durchführung von Schutzimpfungen (u. a. Hepatitis-B-Impfung, Grippe).
Die Konditionen bestehen hier gemäß dem üblichen Honorar des regional zuständigen Betriebsarztes.

 

Aktuelles:

21.01.23 13:39

Aktuelle Nachrichten und Mitgliederinformationen auf zahnmeister.de

Wir bitten um Beachtung: Unsere News für die Öffentlichkeit und die Mitgliedsbetriebe der Innungen...


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